Bürger- und Bauernlehen im Amt Pegnitz

  • Ich interessiere mich gerade für die Bürger- und Bauernlehen im Amt Pegnitz. Sowie ich es bisher verstanden habe, war (im Normalfall, wenn es nicht noch eine zwischengeschaltete Ritterschaft gab) der Markgraf der Grundherr und die einzelnen Ämter dessen Stellvertreter.
    Was ich nun nicht verstehe ist, dass es in Pegnitz 16 Fronhöfe gab (einige davon sind Rodershof, Schultheißenhof, Reichehof, Brehmelshof, Fuchshof, Fischelhof ) auf den Dörfern außen herum aber keine.
    Ich habe alte Dokumente (die ich leider bisher nur unzureichend entziffern konnte) gefunden, dass Markgraf Christian den Erbzins in einzelnen Dörfern auch verpfändet hat. Es gab soetwas wie Halbhöfe und Höfe mit unterschiedlicher Erbzinsforderung. Wann wurden denn diese Höfe geteilt und wer gab den Anstoß (die Bauern oder der Grundherr)?
    Wie funktionierte insgesamt die Verwaltung im markgräflichen Land? Welche Aufgaben hatten die einzelnen Ämter? Oblag ihnen auch die Gerichtsbarkeit? Gehörte zu jedem Amt ein Schultheiss und welche Rechte hatte dieser? Wie passen in diese Organisation die Fronhöfe in Pegnitz und weshalb waren es so viele?


    Fragen über Fragen :)
    Kann mir jemand da weiterhelfen?

  • Hallo Anthea,


    Ich denke, dir würde Erwin Herrmanns Artikel zu Gesellschaft und Wirtschaft im frühneuzeitlichen Oberfranken sicher weiterhelfen. Er ist im Werk "Oberfranken im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit" (herausgegeben von Elisabeth Roth) abgedruckt und gibt einen guten Überblick über die Steuerbelastungen der Bauernschicht in jener Zeit, wobei auch die Hofgrößen (also Halb-, Viertel-, Achtel- etc) behandelt werden. Ich habe ihn vor einiger Zeit für eine Arbeit zum Bauernkrieg durchgearbeitet und kann dir die Scans gerne zukommen lassen, sofern du Interesse daran hast.


    Liebe Grüße,


    Adrian

  • Hallo,


    die Organisation der Markgrafschaft Bayreuth ist beschrieben in:
    Hofmann, Michel: Die Außenbehörden des Hochstifts Bamberg und der Markgrafschaft Bayreuth, In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung Band 4 (1938), S. 53 – 103.


    Weitere Literatur, die zur Fragestellung eventuell Auskunft geben könnte:
    Voit, Gustav: Der Adel an der Pegnitz, 1100 – 1400 (Freie Schriftenfolge der Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Bd. 20) Neustadt a.d.Aisch 1979.
    Wolf, Gerhard / Tausendpfund, Walter: Pegnitz - Veldensteiner Forst. Geschichtliche Streifzüge (Schriftenreihe des Fränkischen Schweiz Vereins - I. Die Fränkische Schweiz - Landschaft und Kultur, Band 3) Erlangen 1986.
    Pfanner / Kommission für bayerische Landesgeschichte (Hrsg.): Landkreis Pegnitz (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, Regierungsbezirk Oberfranken, Heft 2) München 1965.


    Der Band „Pegnitz“ des Historischen Atlasses von Bayern ist nach meinem Kenntnisstand leider noch nicht erschienen, hier würde man wahrscheinlich die eingehendsten Informationen erhalten.


    Grüße
    Jörg

    Fränkische Wahrheit: Zwei Besatzungsmächte haben wir gehabt - die Amerikaner und die Bayern. Die Amerikaner sind wir los.

  • Der Feudalismus ist nicht wie die heutige Zeit durch allgemein gültige Gesetze geregelt, sondern durch individuelle Abmachungen. Man muss in jedem Einzelfall nachschauen, welche Rechte und Pflichten ein Bauernhof hatte. Sind die Urkunden und Amtsbucheinträge für den einzelnen Hof verloren, so hat man Pech gehabt. Auch die Höfe im Umland waren sicherlich Fronhöfe, aber vielleicht für andere Herren, gewöhnlich aus dem niederen Adel (Freiherren usw.). Dann empfiehlt es sich, bei diesen Herren nachzuforschen. Adelsarchive gibt es in Privatbesitz oder in Staats- und Stadtarchiven.
    Die Ämter der Markgrafen verwalteten die Rechte der Markgrafen in einem bestimmten Gebiet. Dazu zählten Abgaben, Frondienste, Steuern, Gerichtsbarkeit usw. Was im Einzelfall dazu gehörte, muss konkret erforscht werden und änderte sich auch ständig, z.B. durch Kauf oder Verkauf von Rechten (oder auch durch Verpfändung). Die Ämter waren keine Behörden mit klarer Zuständigkeit wie heute. Die Amtmänner hießen z.B. Landeshauptmann, Klosteramtmann oder ähnlich. Die Bezeichnung "Schultheiß" ist mir aus dem markgräflichen Gebiet nicht bekannt. Ein Schultheiß, den es zum Beispiel im Osten Deutschlands gab, wäre auch lediglich ein Dorfältester, kein Amtmann, denn dieser war für eine ganze Region zuständig.
    Ein "Hof", woanders auch "Hufe" genannt, ist die Größe eines Bauernhofes, von der eine Familie leben konnte. Das ist keine Maßeinheit, sondern eine ungefähre Einschätzung, die je nach Fruchtbarkeit, Region, Anbaupflanzen usw. verschieden war. Ein halber Hof, Viertelhof usw. ernährte eine Familie zur Hälfte, zu einem Viertel usw. In diesem Fall, hatte die Familie also noch Nebenerwerbe, z.B. Weberei. Die Hofteilungen gingen meist von den Bauern aus (Erbfälle), rein theoretisch könnten sie aber auch von den Lehensherren ausgegangen sein (Heimfall, falls die Bauernfamilie ausstarb).

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