Ich hätte mal wieder eine, für euch vermutlich ziemlich dämliche, Frage.
Was bedeutete es, wenn jemand einen Sitz oder auch halben Sitz zuerkannt bekommen hat? Zum Beispiel erhielt Hans von Lüchau 1429 vom Burggrafen "7 Gütlein zu Leupoldsgrün nebst Sitz" zuerkannt. 1388 wird zum Besitz der Lüchauer "Sitz und Dorf Epplas halb" gezählt.
Gehört zum "Sitz" auch eine befestigte Wohnanlage.
Beste Grüße
Dieter