Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berichtet in seiner Veröffentlichung „Denkmalpflege Informationen“ vom März 2011 über die kontroverse Diskussion um die öffentliche Ausweisung und Darstellung von Bodendenkmälern.
Auf politischer Ebene wird danach über Wege nachgedacht um die Zahl und Größe der ausgewiesenen Flächen zu verringern. Dabei wird auf den Art. 1 Abs.4 BayDSchG Bezug genommen, wonach Bodendenkmäler „in der Regel aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit“ stammen.
Die Zahl der als Bodendenkmäler eingetragenen mittelalterlichen Fundstellen wurde demnach bereits drastisch verringert. Nur noch wenige Plätze wurden als Ausnahmen zugelassen.
Es wird gefordert, das zeitlich einschränkende Bestimmungen für Bodendenkmäler aus den Denkmalschutzgesetzen entfernt werden sollen.
Mach meiner Meinung, steht der Untergang zahlreicher mittelalterlichen Zeitzeugen zu befürchten.