Auf ein Neues:
Alte Schriftstücke Lesen - Teil 3
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Wow, da hat uns unserer "Schriftgelehrter" aber wieder eine schwere Aufgabe vorgelegt. Und ich dachte immer dass die Beamten ordentlich schreiben.Naja, da müssen wir uns langsam ran tasten.
Ich versuch mal den Anfang mit der Überschrift:
Abschrift:
Ortspolizeiliche Vorschrift
über das S(s)chlachten von ....
Auch wenn etwas geraten dabei ist; einige Buchstaben sehen doch etwas anders aus als bisher.
Dieter
Wer hilft mir und macht weiter? Eva?
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Also gut, ich versuche mich jetz mal dran:
Abschrift
Ortspolizeiliche Vorschrift
über das Schlachten von Kleinvieh
Auf Grund des Art. 3. Abs. i. Ziffer.i. des Polizeistrafgesetzbuches auch zu............Ziffer 2. des Poliezeistrafgesetzbuches nachfolgender ortsge.....Abschrift erlassen:
- Metzger und andere zum Feilbieten von Fleisch Berechtigte
- oder für ihren Gewerbebetrieb schlachtende Personen und
- bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu fünfzehn Mark
-......Schweine, Kälber und Schafe
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-vor der Schlachtung durch einen Schlag auf den Kopf
- zu betäubenWeiter komme ich erst mal nicht
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Abschrift:
Ortspolizeiliche Vorschrift
über das Schlachten von Kleinvieh
Auf Grund des Art. 3. Abs. 1. Ziffer.1. des Polizeistrafgesetzbuches wird
zu Art. 145 Ziffer 2. des Polizeistrafgesetzbuches nachfolgenderortspoli-
zeiliche Vorschrift erlaßen:
"Metzger und andere zum Feilbieten von Fleisch berechtigte
"oder für ihren Gewerbebetrieb schlachtende Personen sind
"bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu fünfzehn Mark
"gehalten Schweine, Kälber und Schafe - wenn die Toedtung
"nicht unter Anwendung der Schlachtmaske geschieht -
"vor der Schlachtung durch einen Schlag auf den Kopf
"zu betäuben."
Thiersheim, den 10. Februar 1885
Der Magistrat
Arzberger. Kastner. Mötsch. Regnet. Doeberlein .Hagen
Obenstehendem Beschluß schließen sich an
Thiersheim, den 10. Februar 1885
die Gemeindebevollmächtigten
Leppert. Regnet. Mötsch. F. Mötsch. Nürnberger. ?? Baumann. Arzberger
Regnet. Mattes. Pertsch. Doeberlein. WunderlichMittelst
zu ortspol. Vorschr.Mittels der Glocke bekannt gemacht
Thiersheim, den 23. Maerz 1885
Füßel, PolizeisoldatBestätigt !
Thiersheim, den 23. Maerz 1885
der Magistrat
/:L.S.:/ ArzbergerDen Gleichlaut vorstehender Abschrift mit dem Originale be-
stätigt
Thiersheim, den 24. Maerz 1885.
der Magistrat(Stempel) Arzberger
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Ich mach mal einen Versuch der Fortsetzung:
Thierstein, den 10. Februar 1885
Des Magistarts
Arzberger. kaster.höfsch.Regnet.Doeberlein.Hagen
Ober??herrem Beschluß schicken euch an
Thierstein, den 10. Februar 1885
die Gemeindebevollmächtigten
Lepper.Regnet.Mölsch. F. Mölsch. Nürnberger. ?? Baumann. Arzberger
Regnet. ?? Pertsch. Doeberlein. Wunderlich???? ????
Mit viel Unsicherheit
Beste Ostergrüße Dieter
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Danke Dieter, für Deinen Einsatz! Der Text hat schon seine Tücken und der
einsamen Buchstaben vor dem Gemeindebevollmächtigten Baumann entlockte
auch mir Fragezeichen ...
Und traut sich jemand an die zweite Seite? -
Ich versuche es mit der 2. Seite:
Mittels der Glocke bekannt gemacht
Thiersheim, den 23. Maerz 1885
Hößel, PolizeisoldatBestätigt !
Thiersheim, den 23. Maerz 1885
der Magistrat
/:L.S.:/ ArzbergerDie Gleichheit vorstehender Abschrift mit dem Originale be-
stätigt
Thiersheim, den 24. Maerz 1885.
der Magistrat(Stempel) Arzberger
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Prima! Wieder ein Dokument geschafft ...
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