Bezüglich des Amtes Schauenstein zu Zeiten der Wolfstriegelschen Herrschaft (um 1350) stellt sich die Frage: War das Amt Schauenstein ein sog. "lauteres und freies Eigen", also Allodialbesitz oder handelte es sich um ein Reichslehen.
Da beim Verkauf der Herrschaft Schauenstein an die Burggrafen von Nürnberg im Jahr 1386 kein weiterer Lehensherr zustimmen musste, tendiere ich zu der ersten Variante.
Eine Information aus dem kirchengeschichtlichem Umfeld Schauensteins spricht jedoch von einem Reichslehen im Jahr 1222. Zu dieser Zeit soll ein Otto von Schawinstein (aus dem Geschlecht der Schaumberger) das Schloss Schauenstein erbaut haben. Urkundlich ist dies schwer nachzuweisen.
Was ist letztlich der Unterschied zwischen einem Reichslehen und einem freien Eigen ? Hat ein freieigener Besitz nicht automatisch die Abhängigkeit vom Landesherren ?
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