Hallo,
wie schon an anderer Stelle angemerkt, bin ich auf die "Sammlung ortspolizeilicher Vorschriften für die Stadt Hof" (Hof 1875) gestoßen.
https://download.digitale-samm…1456760527bsb11313505.pdf
Hier finden sich auf den Seiten LXXXII und LXXXIII ausgefeilte Vorschriften, wie man damals dafür gesorgt hat, dass keine scheintoten Personen begraben werden: §§ 9, 10 und vor allem 14 der Leichenhaus- und Begräbnisordnung "Dann werden an den Fingern der Leiche dünne Seidenschnüre, die von dem im Wärterzimmer angebrachten Wecker ausgehen, durch Ringe so befestigt, daß bei der geringsten Bewegung jener Wecker anschlägt."
Schön oder eigentlich eher makaber ist auch die Reihenfolge der Vorschriften:
Nr. 27 befasst sich mit Öffentlichen Lustbarkeiten und Schaustellungen
Nr. 28 ist dann die Leichenhaus- und Begräbnis-Ordnung.
Interessant ist auch die ebenfalls beim MDZ vorhandene Beschreibung des alten Hofer Stadtkrankenhauses (in der Pfarr):
http://reader.digitale-sammlun…ay/bsb10317427_00005.html
Grüße
Jörg