Begriff "Taidigung"

  • Sitze gerade über Archivalien und stolperte nun über den Begriff "Taidigung".


    Weiß jemand von euch was dieser Begriff bedeutet?


    Originaltext:


    Taidigung zwischen dem Abt zu Münchaurach und dem Bürgermeister und Rat zu
    Erlangen wegen der Mittelmeß zu Erlangen
    1477


    Grimms Wörterbuch erklärt es so:


    TEIDIGUNG, f., aus einem mhd. tagedingung, mnd. dedigunge, was teiding: und in der ersten taidigung (verhandlung) het markgraf Albrecht 13 tausent man im veld. städtechron. 10, 241, 16 zum j. 1459; nun vermeint ich aber uf bemeldter theidigung nit anderst, dann es solt sein und darbei bleiben wie abgeredt und mir zugesagt war. Götz v. Berlichingen 62 neudruck; kehrt euch nicht an seine unnütze theidigung und geschwätz. Rihel Livius 859; ich rede hier nichts neues, ... sondern allein dieses, was in vorhergegangener theidigung öfters wiederholet habe. Hofmannswaldau sterb. Socrat. p. 100; plur.: und kümmerten uns wenig umb dieser maulaffen teidigungen. maulaffe 188.


    http://woerterbuchnetz.de/DWB/…t=&lemid=GT01954#XGT01954


    Glück Auf


    Eva

  • Danke Harald,


    man lernt dázu. Ist schon nicht uninteressant. Daher rührt wohl auch das neudeutsche Wort Verteidigung bzw. der Verteidiger (Rechtsanwalt) vor Gericht. Beim Studium der Ortsnamensregister (Thread Hofer Landbuch) bin ich immer wieder überrascht wie viel unterschiedliche Schreibweisen es für eine Ortschaft gab bzw. wie schnell sich die Schreibweise änderte.


    Glück Auf


    Eva

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