So, dann werden wir heute mal die Trockenlegung des Eisteichstollens in Angriff nehmen.
Arnleite am Arnberg
-
-
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern eine kleine Frage: Wie sieht es denkmal- und naturschutzrechtlich mit solchen Aktionen in Bayern aus? Gibt es da irgendwelche Regelungen, wie z.B. Kooperationsverträge?
Glückauf,
Martin
-
Hallo Martin,
was verstehst du genau unter einem "Kooperationsvertrag"?
-
Kooperationsvertrag beispielsweise in der Form wie er in Sachsen zwischen dem Landesamt für Archäologie und dem Landesoberbergamt besteht. Er regelt die Untersuchungen des bei Sicherungsmaßnahmen angetroffenen Altbergbaus (Stichwort "ArchaeoMontan": http://www.archaeologie.sachsen.de/3595.htm). In diesem Rahmen gibt es auch Regelungen zwischen dem Landesamt und Bergbauvereinen sowie Ehrenamtlichen.
Glückauf,
Martin
-
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.