Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich bin schon auf die Datierung gespannt.
Beste Grüße,
Martin
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich bin schon auf die Datierung gespannt.
Beste Grüße,
Martin
Schöner Befund. Glückwunsch. Aber worauf gründet sich die Datierung? Insbesondere die Rohre des Ziehbrunnens würde ich nachmittelalterlich ansetzen.
Glück auf,
Martin
Sofern gewünscht, stehe ich Euch bei Fragen hinsichtlich der Betriebspläne für einen Besucherbetrieb unter Tage und der denkmalpflegerischen Belange gerne beratend und, soweit möglich, auch praktisch vor Ort zur Seite.
Glück Auf!
Martin
Diese würde in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle stattfinden. Diese würde die Sache entsprechend begutachten können und möglicherweise eine passende Wertung abgeben.
Wenn ich das ganze richtig überblicke, ist die denkmalfachliche Bewertung eine Sache, die Verfahren zum praktischen Umgang mit den Hohlräumen im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Denkmalpflege eine andere. Sofern, wie im vorliegenden Falle, offensichtlich Gefahr im Verzug ist, wird nach der Anordnung der ersten Sicherungsmaßnahmen, d.h. hier Räumung und Sperrung von Gebäuden, vermutlich relativ zügig mit den Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung begonnen. Eine Abwägung verschiedener Belange ist im Verfahren durch die Sicherheitsbehörde garantiert vorgenommen worden. Im konkreten Fall lautet das eindeutige Ergebnis, dass die öffentliche Sicherheit gegenüber anderen Belangen absolute Priorität hat. Die Frage lautet nun eigentlich: Sofern sich eine Möglichkeit ergibt, wie könnte im Rahmen der Sicherungsarbeiten eine begleitende Maßnahme durch die Arbeitsgruppe Hohlraumforschung des AKA erfolgen?
Glückauf,
Martin
Kooperationsvertrag beispielsweise in der Form wie er in Sachsen zwischen dem Landesamt für Archäologie und dem Landesoberbergamt besteht. Er regelt die Untersuchungen des bei Sicherungsmaßnahmen angetroffenen Altbergbaus (Stichwort "ArchaeoMontan": http://www.archaeologie.sachsen.de/3595.htm). In diesem Rahmen gibt es auch Regelungen zwischen dem Landesamt und Bergbauvereinen sowie Ehrenamtlichen.
Glückauf,
Martin
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern eine kleine Frage: Wie sieht es denkmal- und naturschutzrechtlich mit solchen Aktionen in Bayern aus? Gibt es da irgendwelche Regelungen, wie z.B. Kooperationsverträge?
Glückauf,
Martin
Hallo Eva, hallo Dieter,
herzlichen Dank für das Willkommen, vor allem aber auch die Aufnahme in das Forum. Soweit es sich bei mir einrichten lässt, werde ich gern an dem Stammtisch teilnehmen.
Glückauf,
Martin
Glückauf an alle!
Seit Jahren bin ich im Altbergbau des In- und Auslandes unterwegs, buchstäblich bis zum Hals im Wasser/Schlamm oder am Seil hängend sowie auch archiv- und internetmäßig. Ich hoffe auf gute Kontakte und Zusammenarbeit.
Glückauf,
Martin