Ritterschaft

  • Zur näheren Beurteilung wäre es gut, wenn Du uns die Quelle dieser Tabelle angeben würdest, wichtig wäre auch, auf welches Jahr sich diese Aufstellung bezieht.


    Ohne weitere Angaben gehe ich mal davon aus, das es sich dabei um die Zusammenstellung der Lehensleistungen des „Reiterdienstes“ handelt.


    Mit Pferden sind hier Reiter gemeint, Fußknecht sind Bewaffnete zu Fuß, Wagen sind Rüst- oder Trosswagen, evtl. im Falle der 2 „Peheim“ auch um Kriegswagen mit aufmontierten Geschützen.


    Seit im Jahre 1396 der Burggraf Friedrich V. vom Kaiser das Recht erhielt, selbst die Reichslehen im Regnitzlande verleihen zu dürfen, hatte der gesamte Adel dieses Gebietes die Burggrafen als Oberlehnsherren anzuerkennen. (Warg, Hans: Der ehemalige Vogts- und Hochgerichtsbarkeitsbezirk Regnitzland und das spätere Amt Hof bis zum Jahre 1502. In: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i.V., Bd. 21 (1911), S. 1 – 146, hier S. 52 ff.)


    Seit dieser Zeit waren alle adligen Lehensmannen im Hofer Raum den Landesherren zu persönlichen Dienstleistungen, d.h. zum Reiterdienst verpflichtet. Der Reiterdienst wird auch als Lehnspferde oder Roßdienst bezeichnet, da nicht die Anzahl der Berittenen, sondern die Zahl der Pferde, der Rüstwagen und der zugehörigen Mannschaften festgelegt war. Diese Verpflichtung der Ritter zum Kriegsdienst bestand aber nur, wenn das Fürstentum selbst in Gefahr war. Wollte der Landesherr dagegen in fremden Ländern auf eigene Faust Krieg führen oder sich mit anderen Fürsten zu einem Kriegszug verbinden, der nicht der Sicherheit des eigenen Landes galt, so war die Beteiligung der Ritterschaft nur freiwillig; auch waren in diesem Falle die Edelleute berechtigt, Sold zu verlangen.


    Als taktische Grundeinheit des Ritteraufgebots galt bis etwa Ende des 15. Jahrhunderts häufig die „Lanze“, auch als „Glefe“ bezeichnet. (Schulze, Werner: Die Glefe. Der Ritter und sein Gefolge im späteren Mittelalter. (=Münchener Historische Abhandlungen, 2. Reihe, Heft 13), München 1940, S. 37 ff.) Diese hatte lange eine Stärke von etwa 10 Mann, wuchs jedoch im ausgehenden Mittelalter bis auf über 20 Mann und setzte sich meist zusammen aus:
    1. dem Adligen auf seinen Schlachtroß,
    2. dem Pagen oder Knappen, ebenfalls zu Pferd,
    3. einen berittenen Schwertkämpfer mit leichter Rüstung,
    4. drei bis sechs berittene Bogenschützen, später auch mit Armbrüsten oder in Einzelfällen mit Feuerwaffen ausgerüstet,
    5. ein bis zwei berittene, mit Spieß und Degen bewaffnete Knechte, die auf Tragtieren oder in einem Rüstwagen die Vorräte und Ausrüstung der Lanze mitführten.
    6. drei bis zehn Fußsoldaten, bis Ende des 14. Jahrhunderts meist mit Spießen, dann auch mit Hellebarden, Armbrüsten oder „Feuerrohren“ ausgestattet.
    Aus der Zusammenfassung mehrerer Lanzen entwickelten sich dann als nächsthöhere Formationsebene die „Ordonnanzkompanie“ und später die Kompanie.


    Diese „Lanze“ mit um die 20 Männer finden wir auch in der gezeigten Aufstellung wieder.
    Z.B. der 3. Absatz: Siegmund, Hans, Jörg und Jan v. Dobeneck stellen zusammen 7 Reiter, 16 Kriegsknechte zu Fuß und 1 Rüstwagen ( = 23 Bewaffnete)
    oder der 1. Absatz: Thomas v. Reitzenstein stellt 5 Reiter, 15 Fußknechte, 1 Wagen ( = 20 Bewaffnete).


    Hier wäre es eben wichtig zu wissen, aus welcher Zeit diese Liste stammt – mir scheint es auch wegen der Bezeichnungen auf das beginnende 16. Jahrhundert hinzudeuten, als sich die „Lanze“ als taktische Einheit langsam auflöste.


    Die „Schlange“ war ein Feldgeschütz mit Radlafette, oft liest man auch den Begriff „Feldschlange“ für eine Kanone. Schlangen waren „Fernkampfgeschütze“ mit langen Rohren, die es in höchst unterschiedlichen Ausführungen gab: Rohrlänge zwischen 3,40 m und 4,20 m, Kaliber zwischen 7 und 12 cm, Geschoßgewicht zwischen 2 und 16 Pfund (Steinkugeln oder eiserne Vollkugeln). (Essenwein, A.: Quellen zur Geschichte der Feuerwaffen, Leipzig 1877, S. 85 ff.).
    Bei der Verteidigung von Hof 1553 waren vier „schlenglein“ auf Seiten der Verteidiger im Einsatz. Da man sich kurz vor Beginn der Belagerung einen Teil der Geschütze von den umliegenden Adligen „ausgeliehen“ hatte, kann es durchaus sein, dass die erwähnte Reitzensteinsche Schlange in Hof zum Einsatz kam.


    Die Bezeichnung „Peheim“ ist ungewöhnlich. Es könnte sich um kleine Geschütze handeln, die auf Kriegswagen aufmontiert waren – so eine Art früher Selbstfahrlafette. Ähnliche Kampfwagen hatten die Hussiten um 1430 im Einsatz, die dabei verwendeten Feldgeschütze bezeichneten sie „houfnice“, woraus die noch heute gebräuchliche Bezeichnung „Haubitze“ für eine bestimmte Geschützart entstanden ist. (Siehe z.B. Durdik, Jan: Hussitisches Heerwesen, Berlin-Ost 1961. - Max von Wulf: Die hussitische Wagenburg, Dissertation Berlin 1889).


    Andererseits scheint man in der frühen Neuzeit solche auf Wagen montierte Geschütze auch als „böhmisch“ bezeichnet zu haben – die Hussiten kamen aus Böhmen. „Böhmen“ schrieb man damals vielfach „Peheim“, also hatte Heinrich Ritter zu Feilitzsch möglicherweise 2 Wägen mit „böhmischen“ (peheimischen) Geschützen stellen.


    Hinter der Schlange ist in Deiner Tabelle ein Stern, hinter den Peheim sind 2 Sterne. Ich nehme an, hier wird auf Fuß- oder Endnoten verwiesen. Es wäre hilfreich, wenn Du die zu diesen Sternen gehörenden Anmerkungen ebenfalls noch einstellen könntest.

    Fränkische Wahrheit: Zwei Besatzungsmächte haben wir gehabt - die Amerikaner und die Bayern. Die Amerikaner sind wir los.


  • Hallo Jörg,


    Der Ausschnitt ist entnommen aus: Wilhelm Freiherr von WALDENFELS, Die Ritterschaft des heutigen Oberfranken im Jahre 1495, Archiv für Geschichte von Oberfranken 26. Band Bayreuth, 1917, Heft 3 Seiten 61-73


    Du hast recht, die Fußnoten helfen weiter hinter * wird eine "Feldschlange", unter ** steht "Böhmen".


    Danke für die umfangreiche Darstellung.


    Liebe Grüße
    Dieter


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