• Hallo,


    ich hatte am Freitag (22.02.2013) eine Notbegehung der Kelleranlagen unterhalb der Zeltbräü.
    Diese geschah mit B. Häck (BLfD München), Herrn Peter Ott (Besitzer der Kelleranlagen), Andrea Fischer und mir.
    Der Grund, die von den Hofern geschätzte Zeltbräu (Schlappenbier) soll "platt gemacht" werden.
    Ein Lieber Bauunternehmer aus Marktredwitz hat das insolvente Gelände gekauft und will einen "schönen" Einkaufsmarkt aus beschaulichem Beton an dieser Stelle errichten.


    Muss das sein? Noch so ein Ding? X(


    Liebe Grüße,


    Rudolf

  • Das Insolvenzverfahren der Zeltbrauerei läuft seit 05. März 2010


    https://www.insolvenzbekanntma…_Sicherungsmassnahmen.htm


    und ist nach fast drei Jahren immer noch nicht abgeschlossen. Es ist verständlich, dass die Gläubiger endlich Geld sehen wollen. Wenn sich in dieser Situation ein Investor findet, muß der Denkmalschutz schon bessere Argumente haben als lediglich "untertägige Anlagen", die sowieso niemand zu sehen kriegt. Die derzeitigen Gebäude der Zeltbrauerei sind auch reine Industriezweckbauten von nicht gerade berauschender Schönheit. Da hat es unter den Brauereigebäuden Hofs wesentlich wertvollere und das Stadtbild deutlicher prägende Anlagen gegeben, die auch vor Jahren bedenkenlos plattgemacht wurden.

    Fränkische Wahrheit: Zwei Besatzungsmächte haben wir gehabt - die Amerikaner und die Bayern. Die Amerikaner sind wir los.

  • Tja, dummerweise ist es so, dass bei den Abrissarbeiten die Keller die einer anderen Person gehören mit großer Wahrscheinlichkeit zerstört werden.
    Ich kenne nicht viele, die sich ihr Eigentum durch fremde Personen gerne vernichten lassen, wenn es zudem noch aus 1793 ist.


    Rudolf

  • Hallo Rudolf,
    sechs Jahre laufen "Privatinsolvenzen" (Verbraucherinsolvenz). Hier kann es nach sechs Jahren eine Restschuldbefreiung geben. Im Fall der Zeltbräu handelt es sich aber um die Insolvenz einer Firma (was man früher als Konkurs bezeichnet hat). Hier gibt es keine sechs Jahresfrist, sondern die Gläubiger sollen möglichst rasch zumindest zu einem Teil ihres Geldes kommen.


    Wenn die erwähnten Keller tatsächlich nicht zur Zeltbräu gehören, wird sich der Investor mit den Besitzern dieser Keller einigen müssen. Die Frage ist allerdings, wie die Besitzrechte an diesen Kellern geregelt sind, wenn sie unter dem Grundstück der Zeltbräu liegen, aber von einem anderen Grundstück aus Zugang haben.
    Als Grundstück bezeichnet man danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt (§ 3 GBO). Wenn ein unter der Erdoberfläche liegender Teil (also z.B. der Keller) einen anderen Besitzer hat, müsste dafür eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen sein. Da die Rechte, auf die sich diese Grunddienstbarkeit bezieht, unter Umständen bereits vor den ersten Vorläufern des Grundbuchs (Ende des 18. Jahrhunderts) bestanden haben, muß zur Klärung evtl. auf die alten bayerischen Hypothekenbücher und die dazu angelegten Grundakten zurückgegriffen werden. Häufig wurden diese Grunddienstbarkeiten bei Anlegung der Grundbücher nach 1900 nur sehr allgemein beschrieben.

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  • Leider lässt sich aus dem Flurstücksnachweis nicht entnehmen, ob eine Grunddienstbarkeit auf dem Gelände der ZELTBRÄU besteht. Das lässt sich nur im Grundbuchblatt des entsprechenden Grundstücks der Zeltbräu in der Abteilung II feststellen.
    Außerdem bräuchte man die Flurstückskarte, um anhand der Bezeichnung des Flurstücks die genaue Lage ermitteln zu können. Die Beschreibung Nähe Alte Plauener Straße sagt nicht viel aus und gibt vor allem keine Auskunft darüber, inwieweit diese Keller unter anderen Grundstücken verlaufen.


    Ich tippe mal darauf, daß es sich um die Stolleneingänge südostwärts des Geländes der Zeltbräu handelt. Hier sind auf dem schmalen länglichen Grundstück 4 Eingänge dargestellt:


    http://geoportal.bayern.de/bay…%A4u+Kellereing%C3%A4nge&


    Google Earth kmz-Dateien lassen sich anscheinend hier im Forum nicht einfügen - da könnte man es genauer darstellen.

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  • Hallo Dieter,


    Deine eingestellte kmz-Datei funktioniert bei mir. Ich füge die Datei für die von mir vermuteten Kellereingänge beim Zeltbräu-Gelände an.


    Grüsse
    Jörg

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