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    Urheberrecht

    Verwenden Sie nur fremde Beiträge wenn Sie auch über die entsprechenden Rechte verfügen. Der Schutz des Urheberrechts beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Weiter Details finden Sie unter anderem im Wikipedia-Artikel zum Urheberrecht.


    Beachten Sie auch das Recht am eigenen Bild. Bilder von Personen dürfen in aller Regel nur verwendet werden, wenn die auf dem Bild erkennbaren Personen dies erlaubt haben. Werden Sie vom Inhaber bestehender Rechte auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht, sind Sie verpflichtet den beanstandeten Beitrag unverzüglich zu entfernen.


    Natürlich haben Sie auch an Ihren Beiträgen das volle Urheberrecht. Um dieses Recht im Streitfall auch durchsetzen zu können wird empfohlen bei allen betroffenen Beiträgen explizit auf Ihr Urheberrecht hinzuweisen.


    Bitte melden Sie Verstöße gegen das Urheberrecht an die Administratoren unseres Forums.


    Zitierregeln


    .

    Auch im Forum müssen wir ein Mindestmaß an Zitierregeln einhalten. Beachten Sie die für wissenschaftliche Arbeiten üblichen Zitierregeln. Ich habe dazu auf den Internetseiten der Hochschule Hof folgende allgemeine Hinweise gefunden:



    "Fremdes Gedankengut muss grundsätzlich ausgewiesen werden, ganz gleich, in welcher Form es vorliegt. Dabei sind wörtliche von sinngemäßen Zitaten zu unterscheiden. Wörtliche Zitate werden in Anführungszeichen gesetzt. „Wörtlich“ bedeutet exaktes Kopieren. Auslassungen werden durch Punkte „...“ und [eigene] Einfügungen durch eckige Klammern [ ] gekennzeichnet. ... Grundlagenwissen muss nicht zwingend zitiert werden.



    Bei sinngemäßen Zitaten dürfen Formulierungsleistungen des anderen Autors nicht einfach als eigene übernommen werden. Die Absicht und der Sinn der Aussagen des fremden Gedankengutes müssen aber erhalten bleiben. Literaturangaben zu sinngemäßen Aussagen sind mit „vgl.“ (vergleiche) einzuleiten."


    Quelle: http://www.hof-university.de/f…Bachelorarbeit-Aufbau.pdf 10.02.2012


    Als Quellenausgabe sollten bei Monografien der Familienname, der Vorname, der Titel, ggf. der Band, die Auflage sowie Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, der Verlag und die Seitenangabe genannt werden.


    Beispiel: Heinrich, Hans: Geschichte der Reichsritter, Band 7, 2. Auslage, Köditz 1968, S. 101-106



    Bei Zeitschriften ist zusätzlich der Titel des Aufsatzes und der Name der Zeitschrift, sowie Nummer und Band des Jahrgangs und evtl. die Zeitschriftennummer, bei Zeitungen auch Erscheinungstag und Ausgabe anzugeben.

    Beispiel (Zeitschrift): Keltsch, Harald: Heimatforschung in Oberfranken, in: Denkmalpflege Informationen, 12. Jg. (1999), S. 95-110



    Quellenangaben zu anderen Werken, z.B. Sammelbänden oder Festschriften sollten in einer ähnlichen Form wie Zeitschriften angegeben werden.


    Quellenangaben zu Internetseiten müssen den vollständigen Link und, da sich Internetseiten sehr schnell ändern können, eine Datumsangabe enthalten. Ggf. kann es auch sinnvoll sein eine Kopie der zitierten Seite anzuhängen um bei Veränderungen die zitierte Version verfügbar zu haben. (Beispiel siehe oben).



    vgl.: Der formelle Aufbau einer Bachelorarbeit, Hochschule Hof


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